In allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mithilfe eines Bürgerentscheids können sie ihren gewählten Repräsentant/innen vor Ort eine Sachentscheidung aus der Hand nehmen. Sie verhindern damit eine bereits beschlossene Maßnahme oder setzen eine neue Maßnahme durch. Der Bürgerentscheid ist mit einem Beschluss des Gemeinderates gleichzusetzen. Bürgerbehren und –entscheide sind also machtvolle Instrumente.