Bürgerbegehren & Bürgerentscheid
Rechtsanwalt Karsten Beinhorn

Was wir tun!

Wir beraten und vertreten Bürger und Interessengemeinschaften bundesweit hinsichtlich Bürgerbegehren: 
  • Prüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Bürgerbegehren 
  • Beratung und Vertretung bei Klagen und Eilanträgen wegen Bürgerbegehren vor den Verwaltungsgerichten

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Wir begleiten auf Wunsch alle Schritte bis zum Bürgerentscheid 

In allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mithilfe eines Bürgerentscheids können sie ihren gewählten Repräsentant/innen vor Ort eine Sachentscheidung aus der Hand nehmen. Sie verhindern damit eine bereits beschlossene Maßnahme oder setzen eine neue Maßnahme durch. Der Bürgerentscheid ist mit einem Beschluss des Gemeinderates gleichzusetzen. Bürgerbehren und –entscheide sind also machtvolle Instrumente. 

"Selbstverständlich vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen für Sie im Vorfeld eines Bürgerbegehrens, damit Ihr Bürgerbegehren nicht an den nicht zu unterschätzenden formalen Hindernissen scheitert."

Karsten Beinhorn

Rechtsanwalt

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